Abmeldung vom Religionsunterricht
Mit 14 Jahren sind SchülerInnen religionsmündig (Schulgesetz, § 100). Sie können sich folglich aus Gewissensgründen vom Religionsunterricht abmelden. Jüngere können nur auf Antrag ihrer Eltern aus dem Religionsunterricht austreten.
Alle SchülerInnen ab Klassenstufe 5, die nicht am katholischen oder evangelischen Religionsunterricht teilnehmen, besuchen automatisch den entsprechenden Ethikkurs. Ethik ist dabei ein gleichwertiges Fach, das mit der gleichen Wochenstundenzahl wie Religion unterrichtet wird. Bis zum Zeitpunkt ihrer Abmeldung vom Religionsunterricht besuchen die SchülerInnen während der ersten beiden Wochen den Religionsunterricht.
Zum Abmeldeverfahren:
- Die Abmeldung erfolgt formlos auf einem DIN A4-Blatt.
- Sie enthält Name, Vorname, Geburtsdatum, Klasse und die Formulierung „aus Glaubens- und Gewissensgründen“. Die Gewissensgründe müssen nicht einzeln aufgeführt und erörtert werden.
- Die Abmeldungen sind persönlich bis spätestens 26.9.2025 bzw. 12.2.2026 bei der Schulleiterin abzugeben.
- SchülerInnen, die bereits im letzten Schuljahr vom Religionsunterricht abgemeldet waren, müssen sich nicht erneut abmelden.






