Informationen und Formulare zu Schulpflicht, Krankmeldung und Beurlaubung
Schulpflicht und Krankmeldungen (neu)
Auch bei der Pünktlichkeit bitten wir um die Mitwirkung des Elternhauses.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Schule für unsere Schülerinnen und Schüler Haupttätigkeit ist. Deshalb gehen wir davon aus, dass sich Ihre Kinder den schulischen Verpflichtungen in vollem Umfang widmen, insbesondere was Hausaufgabenerledigung und Nacharbeit betrifft.
Durch Abwesenheit versäumter Stoff ist in angemessener Zeit nachzuholen, wobei wir Ihr Kind dabei natürlich unterstützen. Auch in diesem Jahr werden wieder zentrale Nachschreibetermine, freitags von 13.00-14.30 Uhr im Raum 32, angeboten. Diese können von Ihnen auf unserer Homepage im Terminplan eingesehen werden.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie noch einmal nachdrücklich auf Folgendes hinweisen:
Die Schule ist zusammen mit Ihnen als Erziehungsberechtigte für minderjährige Schüler/-innen aufsichtspflichtig. Krankmeldungen müssen daher umgehend (spätestens am zweiten Tag) erfolgen. Bitte melden Sie das Fehlen Ihres Kindes wegen Krankheit morgens per Mail bei der Klassenleitung mit einer Aussage über die voraussichtliche Krankheitsdauer (notfalls auch telefonisch im Sekretariat). Besonders an Tagen, an denen eine Klassenarbeit geschrieben wird oder ein anderer Leistungsnachweis (z.B. Präsentation etc.) erfolgen soll, ist eine zeitnahe Krankmeldung von besonderer Bedeutung. Eine Entschuldigung muss übrigens auch bei Fehlen in Einzelstunden erfolgen. Die Wichtigkeit dieser schriftlichen Entschuldigung zeigt sich besonders bei Leistungsnachweisen. In der Notengebungsverordnung (NVO) können Sie die harte Rechtsfolge bei Verstößen gern nachlesen. Bitte verwenden Sie für die schriftliche Entschuldigung nur dieses Formular (Klassenstufe 5-10) bzw. dieses Formular (Kursstufe).
Auch bei der Pünktlichkeit bitten wir um die Mitwirkung des Elternhauses.
Beurlaubung
Auch für Beurlaubungen gibt es klare rechtliche Regelungen.
Absehbare Termine sind grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit vorzunehmen. Sollte dies in Ausnahmefällen nicht möglich sein, ist die Schule frühzeitig vorher zu benachrichtigen. Bei kurzfristig notwendigen Arztbesuchen oder bei Versäumnis von Einzelstunden (z.B. wegen Übelkeit) gilt ebenso die Entschuldigungspflicht der Erziehungsberechtigten (mit Angabe der versäumten Stunde/n).
Beurlaubungen können nur in besonderen Ausnahmefällen genehmigt werden. Näheres regelt die Schulbesuchsverordnung des Landes Baden-Württemberg. Anträge auf Beurlaubungen sind frühzeitig (min. jedoch 3 Tage vorher) und schriftlich (mit Originalunterschrift) zu beantragen. Dies gilt auch für Fahrprüfungen!
Beurlaubungen von mehr als zwei Schultagen oder unmittelbar vor oder nach zusammenhängen-den Ferienabschnitten können nur durch die Schulleiterin genehmigt werden.
Für Beurlaubungen bis zu zwei Tagen ist die Klassenleitung zuständig, bei Einzelstunden entscheidet die betroffene Lehrkraft.
Bitte verwenden Sie für Anträge auf Beurlaubung nur dieses Formular.






