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Ãœber uns

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Ganztagesbetreuung

Angebote für das zweite
Schulhalbjahr 2023/24

Regelmäßige Events

am Gymnasium Haigerloch

Ãœbersicht



 

Informationen zu Schulpflicht, Krankmeldung und Beurlaubung

Schulpflicht und Krankmeldungen

Schule ist die Haupttätigkeit für unsere SchülerInnen. Deshalb gehen wir davon aus, dass sie sich den schulischen Verpflichtungen in vollem Umfang widmen, insbesondere was Hausaufgabenerledigung und Nacharbeit betrifft.

Durch Abwesenheit versäumter Stoff ist in angemessener Zeit nachzuholen, wobei wir Ihr Kind dabei natürlich unterstützen. Zentrale Nachschreibetermine finden in regelmäßigen Abständen statt und werden freitags von 13.00-14.30 Uhr im Raum 32 durchgeführt. Diese können von Ihnen auf unserer Homepage im Terminplan eingesehen werden.

In diesem Zusammenhang ist für Sie wichtig:

Die Schule ist zusammen mit Ihnen als Erziehungsberechtigte für minderjährige SchülerInnen auf-sichtspflichtig. Krankmeldungen müssen daher umgehend erfolgen. Bitte melden Sie das Fehlen Ihres Kindes (Klassenstufe 5-10) wegen Krankheit morgens per Mail an die Klassenleitung. Für Kinder in der Kursstufe erfolgt die Krankmeldung ausschließlich über das Sekretariat per Mail oder Telefon vor Unterrichtsbeginn. Besonders an Tagen, an denen eine Klausur geschrieben wird oder ein anderer Leistungsnachweis (z.B. Präsentation etc.) erfolgen soll, ist diese Krankmeldung von besonderer Bedeutung. In jedem Fall gilt für alle SchülerInnen der Klassen 5 bis zur Kursstufe, dass im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule, innerhalb von drei Tagen eine schriftliche Entschuldigung mit einer Aussage über die voraussichtliche Krankheitsdauer erfolgen muss. Diese schriftliche Entschuldigung muss auch bei Fehlen in Einzelstunden vorgelegt werden. Die Wichtigkeit dieser schriftlichen Entschuldigung zeigt sich besonders bei Leistungsnachweisen.

Auch bei der Pünktlichkeit bitten wir um die Mitwirkung des Elternhauses.


Beurlaubung

Absehbare Termine sind grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit vorzunehmen. Sollte dies in Ausnahmefällen nicht möglich sein, ist die Schule frühzeitig (min. 3 Tage) vorher zu benachrichtigen. Bei kurzfristig notwendigen Arztbesuchen oder bei Versäumnis von Einzelstunden (z.B. wegen Übelkeit) gilt ebenso die Entschuldigungspflicht der Erziehungsberechtigten (mit Angabe der versäumten Stunde/n).

Beurlaubungen können nur in besonderen Ausnahmefällen genehmigt werden. Näheres regelt die Schulbesuchsverordnung des Landes Baden-Württemberg. Anträge auf Beurlaubungen sind früh-zeitig (min. jedoch 3 Tage vorher) und schriftlich (mit Originalunterschrift) zu beantragen. Dies gilt auch für Fahrprüfungen!

Beurlaubungen von mehr als zwei Schultagen oder unmittelbar vor oder nach zusammenhängenden Ferienabschnitten können nur durch die Schulleiterin genehmigt werden.

Für Beurlaubungen bis zu zwei Tagen ist die Klassenleitung zuständig, bei Einzelstunden entscheidet die betroffene Lehrkraft.

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